Muss man einen Trauzeugen haben?

Für die standesamtliche Trauung sind seit 1998 keine Trauzeugen mehr notwendig. Trotzdem können Sie bis zu 2 Personen dafür benennen. Für evangelische Trauungen trifft in der Mehrzahl der Bundesländern dasselbe zu. Für manche kirchlichen Hochzeiten, zum Beispiel eine römisch-katholische Trauung, benötigen Sie jedoch 2 Trauzeugen.

Die Trauzeugen hatten die Aufgabe, bei der Eheschließung oder der Formalisierung einer Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtliche Ehe) anwesend zu sein und diesen juristischen Akt zu bezeugen. Das bestätigt der Trauzeuge mit seiner Unterschrift. Trauzeugen müssen sich gegenüber dem Standesbeamten mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Alle anderen Aufgaben der Trauzeugen sind freiwillig und erfolgen nach vorheriger Absprache mit dem Brautpaar und den Angehörigen. Üblicherweise wird jeweils ein Trauzeuge für die Braut und ein weiterer für den Bräutigam bestellt. Die Trauzeugen übernehmen die Organisation des Junggesellenabschieds und übergeben bei der Zeremonie der Eheschließung die Ringe. Die Hauptfunktion der Trauzeugen bestand ursprünglich darin, sich von Zeit zu Zeit vom guten Zustand der Ehe zu überzeugen. In Zeiten von Krisen und Problemen fungierten sie als unparteiische Berater und Vermittler und versuchten, den Fortbestand der Ehe zu fördern. Heute sind Trauzeugen keine gesetzliche Pflicht mehr, viele halten aber aus Traditionsbewusstsein daran fest, für die Eheschließung 2 Trauzeugen zu benennen. Falls Sie vorhaben, kirchlich zu heiraten, sollten Sie sich am besten bei Ihrem Pfarrer oder Priester erkundigen, wie das in Ihrer Gemeinde geregelt ist. Falls Sie Trauzeugen benötigen, sprechen Sie rechtzeitig mit den Personen Ihrer Wahl. es empfiehlt sich, einen oder zwei Trauzeugen “auf Reserve” zu haben, falls einer erkrankt oder irgendwie verhindert sein sollte. Das erspart Ihnen bei der Organisation der Hochzeit viel Stress und Lauferei.

Rubrik: Standesamtliche Trauung | Kategorien: Standesamtliche Trauung, Trauung, Trauzeugen

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